Sprechstunde, probatorische Sitzungen und Akutbehandlung

Die Sprechstunden sollen eine erste diagnostische Klärung bringen, ob bei Ihnen eine psychische Störung vorliegt. Darüber hinaus dient die Sprechstunde der diagnostischen Klärung und Aufklärung über eine ambulante Psychotherapie. Eine Sprechstunde kann maximal drei Sitzungen à 50 Minuten lang sein. Danach haben wir die Möglichkeit bis zu vier probatorische Sitzungen durchzuführen. Zwei probatorische Sitzungen sind vor Aufnahme einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie seit dem 01.04.17 verpflichtend. Eine vertrauensvolle Beziehung ist wesentlich für eine erfolgreiche therapeutische Zusammenarbeit. Aus diesem Grund ist es mir sehr wichtig, dass sowohl der Psychotherapeut als auch der Patient gegen Ende der Probatorik die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob eine Psychotherapie eingeleitet werden soll.

In diesen ersten Sitzungen werde ich mit Ihnen die wichtigen Therapieanliegen, Ziele und Formalitäten klären. Sind wir beide der Meinung, dass es zu einer Therapie kommen soll, so reiche ich die entsprechenden Formulare bei Ihrer Krankenkasse ein. Eine Kurzzeittherapie umfasst im ersten Abschnitt 12 Therapieeinheiten und danach können zusätzlich weitere 12 Termine beantragt werden. Die Langzeittherapie ist gutachterpflichtig, so dass bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein entsprechenden Antrag gestellt werden und durch einen externen Gutachter befürwortet werden muss. Eine Langzeittherapie beinhaltet 60 Sitzungen. Darüber hinaus ist auch eine Fortführung je nach Indikation auf bis zu 80 Sitzungen in der Verhaltenstherapie möglich. Seit dem 01.04.17 gibt es eine Akutbehandlung. In der Akutbehandlung kann ich Ihnen bei akuten Krisen helfen und Sie auf eine Psychotherapie vorbereiten. Insgesamt können 12 Therapieeinheiten à 50 Minuten durchgeführt werden. Die Akutbehandlung ist lediglich bei der Krankenkasse zu beantragen und nicht gutachterpflichtig.